Baumängel früh erkennen: Kontrollpunkte vom Rohbau bis zur Abnahme
von belmedia Redaktion -schweizweit Allgemein architektenwelt.com Bau bauenaktuell.ch Baustelle Bauwerke business24.ch businessaktuell.ch handwerker24.ch Haus Haus, Garten & Einrichtung Hausbau hometipp.ch Immobilien Magazine News Prävention Regionen Sanierung Schweiz Technik Themen Tipps Verbreitung wohnenaktuell.ch
Baumängel entstehen selten erst am Tag der Schlüsselübergabe. Viele Schwachstellen werden bereits im Rohbau angelegt, verschwinden später hinter Dämmungen, Verkleidungen oder Bodenaufbauten und lassen sich dann nur noch mit erheblichem Aufwand korrigieren. Eine konsequente Qualitätskontrolle begleitet deshalb jede Bauphase und konzentriert sich besonders auf jene Details, die nach dem nächsten Arbeitsschritt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sind. Fundamente, Abdichtungen, Leitungsführungen, Fensteranschlüsse, Estriche und Oberflächen benötigen jeweils andere Kontrollpunkte. Entscheidend ist ein systematischer Ablauf aus Planvergleich, Sichtprüfung, Messungen und Dokumentation. Für Schweizer Bauprojekte kommt seit 1. Januar 2026 eine wichtige rechtliche Änderung hinzu: Bei unbeweglichen Werken beträgt die gesetzliche Rügefrist für Baumängel grundsätzlich 60 Tage; eine kürzere Frist kann vertraglich nicht zulasten der Bestellerschaft vereinbart werden. Für ältere Verträge kann weiterhin die vorherige Rechtslage massgebend sein.
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