Bei der Rückkehr in die Schweiz zählen nicht nur die Einkäufe im Koffer. Wertfreigrenze, Freimengen und Einfuhrbeschränkungen bestimmen gemeinsam, ob Waren abgabenfrei bleiben und wie sie angemeldet werden müssen.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Wertfreigrenze bei 150 Franken pro Person und Tag. Wer die Regeln vor der Heimreise prüft, Belege sammelt und die Anmeldung vorbereitet, vermeidet typische Fehler am Flughafen oder Strassenzoll.
Beim Packen für die Familienferien stehen Kleidung, Medikamente und Spielsachen meist weit oben auf der Liste. Ob der Reisepass oder die Identitätskarte des Kindes noch gültig ist, wird dagegen leicht übersehen – mit möglichen Folgen bereits am Check-in.
Kinder und Babys benötigen eigene Reisedokumente. Zusätzlich können je nach Reiseziel, Transitland, Familienkonstellation und Begleitperson weitere Nachweise verlangt werden. Eine systematische Kontrolle einige Wochen vor dem Abflug verhindert, dass eine Reise an einem abgelaufenen Ausweis, einer fehlenden Vollmacht oder einer nicht beantragten Einreisegenehmigung scheitert.
Eine Flugreise mit Kindern beginnt lange vor dem Einstieg ins Flugzeug. Am Flughafen Zürich bestimmen Anreise, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und der Weg zum Gate, wie ruhig oder hektisch die Zeit vor dem Abflug verläuft.
Ein grosszügiger, aber sinnvoll genutzter Zeitpuffer entlastet die ganze Familie. Wer die einzelnen Etappen kennt, wichtige Dinge griffbereit verstaut und Pausen bewusst einplant, kann auch längere Wege und unerwartete Wartezeiten besser auffangen.
Ein verspäteter Zubringer kann aus einer planmässigen Umsteigeverbindung innerhalb weniger Minuten einen verpassten Anschluss machen. Dann entscheidet vor allem die Buchungsart über das weitere Vorgehen: Liegen alle Teilstrecken auf einer gemeinsamen Buchung, organisiert die Fluggesellschaft normalerweise die Weiterbeförderung. Bei separat gekauften Tickets tragen Reisende das Risiko des Übergangs dagegen häufig selbst.
Am Umsteigeflughafen helfen eine klare Reihenfolge und eine lückenlose Dokumentation. Zuerst werden Flugstatus und automatische Umbuchungen geprüft, danach folgen der Kontakt mit der Fluggesellschaft sowie die Klärung von Gepäck, Verpflegung und einer möglichen Übernachtung. Ob zusätzlich finanzielle Ansprüche bestehen, hängt vom anwendbaren Recht, der Ursache und der tatsächlichen Ankunftszeit am Endziel ab.
Shampoo, Sonnencreme, Parfum oder eine Flasche Wein lassen sich im Aufgabegepäck meist problemlos transportieren. Die bekannte 100-Milliliter-Regel gilt dort grundsätzlich nicht. Dennoch dürfen längst nicht alle Flüssigkeiten in den Koffer: Brennbare Produkte, hochprozentiger Alkohol und bestimmte Sprays unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften.
Undichte Verschlüsse stellen ein weiteres Risiko dar. Beim Verladen wirken Stösse auf das Gepäck, während Temperatur- und Druckschwankungen den Inhalt zusätzlich beanspruchen können. Eine durchdachte Verpackung schützt deshalb nicht nur Flaschen und Tuben, sondern auch Kleidung, elektronische Geräte und den Koffer anderer Reisender.
Eine barrierefreie Veranstaltung beginnt lange vor dem Einlass. Gut nutzbare Wege, verlässliche Informationen und erreichbare Ansprechpersonen entscheiden darüber, ob Menschen selbstständig ankommen und teilnehmen können.
Ob Konferenz, Konzert, Messe, Ausstellung oder Vereinsanlass: Zugänglichkeit entsteht durch das Zusammenspiel von Ort, Kommunikation und Organisation. Dieser Leitfaden zeigt, wie Veranstalter Hindernisse früh erkennen, die gesamte Besuchskette prüfen und zugesagte Unterstützung im Betrieb sicherstellen.
Konzerttickets versprechen gemeinsame Erinnerungen, können als Geschenk jedoch unerwartete Hürden mitbringen. Vor dem Kauf sollten deshalb der Veranstaltungstermin, die Ticketart, eine mögliche Personalisierung und die Regeln für die digitale Übertragung feststehen.
Ob sich ein Ticket problemlos verschenken lässt, entscheidet nicht allein der aufgedruckte Name. Massgebend sind die Bedingungen des Veranstalters und der Verkaufsplattform sowie die technischen Funktionen, die für die konkrete Veranstaltung freigeschaltet wurden.
Die Schweizer Fasnacht ist kein landesweit einheitliches Fest. Zwischen dem nächtlichen Morgestraich in Basel, dem lauten Urknall in Luzern, dem Rabadan in Bellinzona und den wilden Maskengestalten des Lötschentals liegen deutliche Unterschiede. Termine, Musik, Figuren, Sprache und Verhalten des Publikums folgen regionalen Traditionen, die weit über farbige Kostüme und Umzüge hinausreichen.
Wer eine Fasnacht erstmals besucht, sollte deshalb zunächst die gewünschte Form des Erlebnisses wählen. Basel wirkt anders als die Zentralschweiz, ein städtischer Grossanlass anders als ein Maskenbrauch in einem Bergtal. Fahrplan, Unterkunft, warme Kleidung, Gehörschutz und Kenntnisse der örtlichen Regeln tragen dazu bei, dass aus einem spontanen Ausflug ein respektvoller Besuch wird.
Am Flughafen Zürich endet der reguläre Flugverkehr am späten Abend – der Flughafen selbst kommt deshalb aber noch lange nicht zur Ruhe. Während zwischen 23.30 und 06.00 Uhr grundsätzlich keine regulären Starts und Landungen stattfinden, laufen Reinigung, Technik, Unterhalt, Sicherheitsaufgaben und im Winter auch die Schneeräumung weiter. Hinter den Kulissen ist der Flughafen deshalb tatsächlich fast rund um die Uhr in Betrieb.
Die Betriebszeiten für den regulären Flugverkehr liegen offiziell zwischen 06.00 und 23.30 Uhr. Starts dürfen grundsätzlich nur bis 22.45 Uhr, Landungen bis 22.55 Uhr geplant werden. Die Zeit zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist ausschliesslich für den bewilligungsfreien Abbau von Verspätungen vorgesehen. Danach gilt die Nachtflugsperre, wobei Notfälle und bestimmte Sonderflüge ausgenommen sind.
Genau diese ruhigeren Stunden werden für Arbeiten genutzt, die während des intensiven Tagesbetriebs nur eingeschränkt möglich wären. Pisten, Rollwege und Vorfelder werden kontrolliert und repariert, Gebäude gereinigt und technische Anlagen gewartet. Bereits ein Blick auf die laufenden Betriebskosten zeigt, wie gross dieser unsichtbare Apparat ist: Der Flughafen Zürich verursacht pro Betriebstag Kosten in einer Grössenordnung von rund 1,58 Millionen Franken.
Schweizer Künstler suchen zunehmend nach neuen Wegen, Grenzen zwischen Genres aufzubrechen. Das Festival „The Bash“ von Andermatt Music macht diesen musikalischen Aufbruch zum Programm. Nach den genreübergreifenden Begegnungen mit Stephan Eicher und Bligg in den Vorjahren steht 2026 Marc Sway als Artiste étoile im Zentrum.
Gemeinsam mit dem Swiss Orchestra und Dirigentin Lena-Lisa Wüstendörfer erklingen seine Songs erstmal mit einem Sinfonieorchester und treffen dabei auch auf grosse Komponisten der Klassik. Die Andermatt Konzerthalle wird am 23. und 24. Oktober 2026 generationenübergreifend zu einem musikalischen Fest der Überraschungen und guten Laune.
Weiterer Erfolg nach nur einem Jahr: Die Brasserie Studio Bellerive im AMERON Zürich Bellerive au Lac wird neu mit 14 GaultMillau-Punkten ausgezeichnet.
Nur ein Jahr nach der Auszeichnung mit 13 Punkten steigt die Brasserie Studio Bellerive im AMERON Zürich Bellerive au Lac im neuen GaultMillau Guide auf 14 Punkte. Diese Auszeichnung würdigt die Entwicklung des Restaurants unter Küchenchef Norbert Kiraly und seinem Team.
Wenn am Flughafen Zürich Schnee fällt, beginnt ein hochpräziser Einsatz. Rund 320 interne und externe Mitarbeitende stehen während der Wintersaison für den Winterdienst bereit, unterstützt von einer Flotte von rund 70 Fahrzeugen. Eine komplette Pistenräumung dauert je nach Situation etwa 40 bis 50 Minuten.
Geräumt werden nicht nur die drei Pisten, sondern auch Rollwege, Vorfeldflächen, Standplätze, Betriebsstrassen und weitere Verkehrsflächen. Dabei arbeiten mehrere Räumgruppen in festgelegten Formationen. Besonders wichtig sind sogenannte Kehrblasgeräte: Sie kombinieren Schneepflug, rotierende Bürste und Gebläse und entfernen so Schnee, Eisreste und möglichst viel Feuchtigkeit von der Oberfläche.
Das Besondere am Flughafen Zürich ist die Koordination mit dem laufenden Flugbetrieb. Pisten können nicht beliebig gesperrt werden. Winterdienst, Airport Authority, Skyguide, MeteoSchweiz, Airlines und Bodenabfertiger müssen ihre Abläufe deshalb eng aufeinander abstimmen. Ziel ist es, den Betrieb auch bei Schneefall möglichst sicher und stabil weiterzuführen.
Artenschutz wird häufig über Verluste, Rote Listen und verschwindende Lebensräume erzählt. Diese Warnungen bleiben notwendig, doch sie zeigen nur einen Teil der Wirklichkeit. In der Schweiz und im gesamten Alpenraum belegen erfolgreiche Wiederansiedlungen, aufgewertete Lebensräume und langjährige Förderprogramme, dass bedrohte Tierarten zurückkehren können, wenn Behörden, Forschung, Naturschutzorganisationen, Landbesitzende und Bevölkerung dauerhaft zusammenarbeiten.
Solche Erfolge verdienen Aufmerksamkeit, ohne die weiterhin angespannte Lage der Biodiversität zu beschönigen. Von den in der Schweiz bewerteten Arten gelten rund 35 Prozent als gefährdet oder bereits ausgestorben. Umso wertvoller sind Projekte, die nachvollziehbar zeigen, welche Massnahmen wirken. Gemeinsame Exkursionen, Freiwilligeneinsätze und öffentliche Aktionstage können diese Erfahrungen sichtbar machen und neue Unterstützung für den Artenschutz gewinnen.
Am 2. Oktober 2001 geschah am Flughafen Zürich etwas, das bis dahin kaum vorstellbar schien: Die Swissair konnte ihre Flugzeuge nicht mehr starten lassen. Der einstige nationale Stolz hatte nicht mehr genügend Geld, um den laufenden Flugbetrieb zu finanzieren. Rund 260 Maschinen blieben weltweit am Boden, Tausende Passagiere strandeten – und Zürich wurde zum Schauplatz eines der einschneidendsten Ereignisse der Schweizer Wirtschaftsgeschichte.
Kurz nach Mittag war Schluss. Auf den Anzeigetafeln erschienen immer mehr Annullierungen, Swissair-Flugzeuge standen dicht nebeneinander auf dem Vorfeld und Passagiere wussten teilweise nicht, wie sie ihre Reise fortsetzen sollten. Rund 19'000 Reisende waren nach damaligen Angaben weltweit unmittelbar betroffen. Am Flughafen Zürich selbst herrschten chaotische Szenen, während Mitarbeitende einer Gesellschaft, die jahrzehntelang als "fliegende Bank" gegolten hatte, fassungslos zusahen.
Heute, exakt 25 Jahre später, wirkt Zürich völlig anders. 2025 wurden am Flughafen mehr als 32,5 Millionen Passagiere gezählt und SWISS ist wieder mit grossem Abstand die wichtigste Fluggesellschaft am Standort. Rund jeder zweite Passagier in Zürich fliegt heute mit SWISS. Der 2. Oktober 2001 bleibt dennoch tief im Gedächtnis der Schweizer Luftfahrt verankert.
Erling Haaland zieht gegen die norwegische Fluggesellschaft Norwegian vor Gericht. Der Stürmer und sein Unternehmen York Promotions werfen der Airline vor, während der Fussball-WM charakteristische Merkmale Haalands ohne Zustimmung für die Vermarktung von Flugtickets verwendet zu haben. Im Zentrum des Streits steht offenbar ein inzwischen gelöschter Social-Media-Beitrag mit einem Norwegian-Flugzeug und einem montierten blonden Pferdeschwanz.
Haalands Anwalt Thomas Hagen bestätigte, dass im Namen des Spielers und von York Promotions Klage gegen Norwegian Air Shuttle ASA eingereicht wurde. Nach Angaben aus Norwegen geht es um einen möglichen Verstoss gegen das Marketingrecht. Welche konkrete Entschädigung Haaland verlangt, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Besonders kurios ist der Zeitpunkt: Der blonde Zopf, der während der WM zu einem der auffälligsten äusseren Merkmale des Norwegers geworden war, gehört inzwischen der Vergangenheit an. Haaland trägt seit Saisonbeginn deutlich kürzere Haare. Sportlich änderte sich mit seinem neuen Look allerdings wenig – der Manchester-City-Stürmer trifft weiterhin regelmässig.
Golfreisen verbinden sportliche Herausforderungen mit Landschaft, Erholung und dem Wechsel auf unbekannte Plätze. Damit aus mehreren gebuchten Golfrunden eine stimmige Reise entsteht, müssen jedoch Spielniveau, Reisezeit, Klima, Startzeiten, Transfers und Ausrüstung zusammenpassen. Ein berühmter Platz allein garantiert noch keine gelungenen Golfferien: Entscheidend ist eine Route, die genügend Zeit für Anreise, Vorbereitung, Regeneration und ungeplante Änderungen lässt.
Zwischen einem Wochenende in einer nahen Golfregion und einer mehrwöchigen Fernreise liegen grosse organisatorische Unterschiede. Manche Ziele eignen sich für eine feste Unterkunft mit mehreren Plätzen im Umkreis, andere verlangen Hotelwechsel, Mietwagen und früh reservierte Abschlagszeiten. Eine sorgfältige Planung beginnt deshalb mit der gewünschten Reiseform und nicht mit einer langen Liste vermeintlicher Pflichtplätze.
Die Schweizer Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 hat im Parlament eine wichtige Hürde genommen. Der Nationalrat hat dem geplanten Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken mit 137 zu 40 Stimmen bei 14 Enthaltungen zugestimmt. Über die Vorlage muss nun noch der Ständerat entscheiden.
Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist an klare Bedingungen geknüpft. Kantone und Gemeinden müssen zusammen mindestens ebenfalls 200 Millionen Franken beisteuern. Der Bund übernimmt zudem keine Defizitgarantie für die Spiele. Sicherheitskosten sind im vorgesehenen Beitrag von 200 Millionen Franken nicht enthalten und würden zusätzlich anfallen.
Für Diskussionen sorgte im Nationalrat auch die Frage einer Volksabstimmung. Ein Antrag, den Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen, scheiterte mit 78 zu 106 Stimmen. Damit ist auf Bundesebene derzeit keine Abstimmung über diesen Planungsbeschluss vorgesehen. Lokale und kantonale Entscheide an Austragungsorten bleiben davon unberührt.
Bei kleinen Flughäfen in der Schweiz entscheidet der Standort oft stärker über Erfolg oder Misserfolg als die Grösse der Anlage. Entscheidend sind Erreichbarkeit, regionale Wirtschaft, Tourismus, verfügbare Flächen und die Nähe zu Bahn, Strasse und grossen Zentren. Ein gut gelegener Regionalflugplatz kann für eine Region deshalb weit mehr sein als nur eine Start- und Landebahn.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt bezeichnet Regionalflughäfen als Verkehrsinfrastrukturen von regionaler Bedeutung. Sie dienen insbesondere der Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsfliegerei und ergänzen die grossen Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel-Mulhouse. Hinzu kommen Flugschulen, Wartungsbetriebe, Rettungsflüge und Flugsport.
Gerade in der Schweiz ist die Standortfrage besonders anspruchsvoll. Das Land verfügt über ein sehr dichtes Bahn- und Strassennetz, gleichzeitig begrenzen Berge, Siedlungsräume, Lärmschutz und Raumplanung die verfügbaren Flächen. Ein kleiner Flughafen muss deshalb einen klaren regionalen Nutzen bieten, wenn er langfristig bestehen will.