Abschleppdienst

Abgeschleppt in Zürich – was wirklich erlaubt ist

Abschleppdienst lädt ein falsch parkiertes Auto auf einer Zürcher Stadtstrasse auf

Das Auto ist verschwunden, der Abschleppdienst verlangt mehrere Hundert Franken – und ohne sofortige Zahlung soll es den Wagen nicht zurückgeben. Solche Fälle sorgen besonders im Raum Zürich immer wieder für Ärger. Doch die Rechtslage ist differenzierter, als viele glauben: Falsch parkierte Fahrzeuge dürfen tatsächlich abgeschleppt werden. Auf öffentlichem Grund gelten jedoch andere Regeln als auf einem privaten Parkplatz. Und vor allem dürfen private Abschleppunternehmen nicht beliebige Kosten auf Falschparkierer überwälzen oder ein Fahrzeug einfach als Pfand zurückbehalten. Dass Abschleppen in Zürich längst ein eigenes Geschäftsfeld ist, bestätigt sogar der Kanton. Die Zürcher Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich einige Firmen auf falsch parkierte Fahrzeuge auf Privatgrund spezialisiert haben, Parkplätze und Areale systematisch kontrollieren und teilweise Forderungen von bis zu 1'000 Franken stellen.

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Fahrzeugpannen: Ursachen, richtiges Verhalten und wirksame Vorbeugung

Eine Fahrzeugpanne kommt meistens ungelegen: Der Motor verliert plötzlich Leistung, eine Warnleuchte erscheint, ein Reifen ist beschädigt oder das Auto lässt sich überhaupt nicht mehr starten. Neben dem technischen Problem zählt in diesem Moment vor allem die Sicherheit. Wer richtig reagiert, das Fahrzeug möglichst sicher abstellt und die Pannenstelle absichert, reduziert das Risiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende erheblich. Moderne Fahrzeuge sind grundsätzlich zuverlässig, doch auch sie sind nicht vor Defekten geschützt. Neben klassischen Problemen mit Batterie, Reifen oder Motor kommen heute zunehmend elektronische Komponenten, Sensoren und komplexe Assistenzsysteme hinzu. Bei Elektroautos spielen wiederum Hochvoltbatterie, Ladeelektronik und das 12-Volt-Bordnetz eine wichtige Rolle.

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