Thurgau digitalisiert Nutzungsplanverfahren und Baugesuche mit eBau und ePlan-Portale
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Im Kanton Thurgau galt im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Neu können Baugesuche digital abgewickelt werden.
Dazu sind verschiedene Anpassungen am Planungs- und Baugesetz und an der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erforderlich. Diese Änderungen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Das Projekt Geo2020 war im Kanton Thurgau ein Vorreiter im Bereich der Digitalisierung. Es hatte zum Ziel, eine bessere Datenqualität und kürzere Bearbeitungszeiten zu erreichen sowie vollständig digitale Prozesse zu implementieren, was letztlich zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Kanton und den Politischen Gemeinden führen soll. Wie digitale Technologien Bauprozesse effizienter und transparenter machen, zeigt auch der Ratgeber „Digitale Baustellenplanung: BIM-Technologie im Einsatz“. Die vorliegende Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes und der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ergibt sich direkt aus dem Projekt.
Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Themen: Baugesuche können neu digital über eBau abgewickelt werden. Bei den Nutzungsplänen sind zukünftig die digitalen Daten rechtsverbindlich. Pläne sind als grafische Auszüge aus den raumbezogenen Geodaten zu erstellen. Einzig dem grafischen Auszug in digitaler Form kommt Rechtswirkung zu. Damit sollen Abweichungen zwischen den digitalen Daten und den Plänen inskünftig unterbunden werden. Gerade bei komplexen Vorhaben hilft eine strukturierte Vorbereitung, typische Fehler frühzeitig auszuschliessen – praktische Hinweise dazu liefert der Ratgeber „Planungsfehler vermeiden: Die 10 häufigsten Missverständnisse im Bauprozess“.
Zudem sind in den Zonenplänen Strassen, Wege und Eisenbahnflächen einer Verkehrszone innerhalb oder ausserhalb der Bauzone zuzuweisen. Gewässer sind neu nach einheitlichen Kriterien im Zonenplan auszuscheiden. Das Nutzungsplanverfahren wird über das neu geschaffene ePlan-Portal abgewickelt.
Die Entwicklung und Einführung des eBau- und ePlan-Portals ist mit einmaligen Kosten von insgesamt rund Fr. 1’200’000 verbunden. Diese Kosten sind durch das Projekt gedeckt, an dem sich die Politischen Gemeinden mit total Fr. 590’000 beteiligt haben. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Support, Wartung und Betrieb der Infrastruktur sowie Weiterentwicklung des Portals betragen ab 2027 nach heutigem Kenntnisstand circa Fr. 250’000. Sie sollen ebenfalls je hälftig vom Kanton und den Politischen Gemeinden getragen werden. Die Nachrüstung der digitalen Baugesuchsverwaltungs-Software für den Anschluss an das eBau-/ePlan-Portal ist bei den Gemeinden abhängig vom jeweiligen Softwareanbieter. Die Angaben liegen dem Kanton nicht vor.
Quelle: Kanton Thurgau
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